1 Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments – nachfolgend nur noch als „Zimmer“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension SiLa.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension SiLa.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.4. Nichtraucherzimmer
Unsere Zimmer in der Pension SiLa sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 150,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension SiLa zustande. Der Pension SiLa steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind die Pension SiLa und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension SiLa gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension SiLa eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Pension SiLa haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension SiLa beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension SiLa auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Die Pension SiLa ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen der Pension SiLa zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension SiLa an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension SiLa allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.4. Die Preise können von der Pension SiLa ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension SiLa oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension SiLa dem zustimmt.
3.5. Rechnungen der Pension SiLa ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension SiLa ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension SiLa berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension SiLa des einen höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Die Pension SiLa ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension SiLa aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension SiLa geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension SiLa. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension SiLa oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension SiLa die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.3. Der Pension SiLa steht es frei, den entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen: bis 1 Tag vor Ankunft: 100%
5. Rücktritt der Pension SiLa
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension SiLa gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension SiLa zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist die Pension SiLa berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension SiLa nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
die Pension SiLa begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pension SiLasleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension SiLa in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension SiLa zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.3. Die Pension SiLa hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension SiLa entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine frühere Zimmerbelegung ist nach Absprache mit der Pension SiLa möglich.
6.3. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Pension SiLa gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 7 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension SiLa spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension SiLa über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13.00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreis in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100%.
6.5. Stellt die Pension SiLa aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Pension SiLa berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Pension SiLa nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Haftung der Pension SiLa
7.1. Die Pension SiLa haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension SiLa zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension SiLa auftreten, wird die Pension SiLa bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.